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FAQ
1.1. Was ist unter einem Lohnsteuerhilfeverein zu verstehen?
Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen. Ihre Befugnisse sind in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. Es dürfen ausschließlich Mitglieder des Vereins beraten werden. Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung.

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