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FAQ
1.5. Erbringt der Lohnsteuerhilfeverein qualifizierte Beratung?
Die Lohnsteuerhilfevereine achten auf die fachliche Weiterbildung ihrer Beratungsstellenleiter. Zahlreiche Lohnsteuerhilfevereine unterziehen ihre Beratungsstellenleiter einer jährlichen Prüfung sowie einer durch einen externen Prüfungsverband abgelegten Sonderschulung mit Prüfung. Die Steuerberaterprüfung ist allerdings nicht Voraussetzung. Daher richtet sich die Werbung der Lohnsteuerhilfevereine um neue Beratungsstellenleiter an unter dem Steuerberater liegende Qualifikationsstufen wie Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirte.

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