Haben Sie Fragen?
Newsletter
Top Schlagworte
Top Artikel
FAQ
1.4. Wer überwacht die Lohnsteuerhilfevereine?
Die Lohnsteuerhilfevereine werden durch die zuständige Aufsichtsbehörde anerkannt und überwacht. Sie prüft die persönliche und fachliche Eignung der Beratungsstellenleiter.

1

