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FAQ
1.3. Welche Leistungen erbringt ein Lohnsteuerhilfeverein?
Mit dem häufig sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen abgegolten, das heißt die steuerliche Beratung des Mitgliedes, die Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung und/oder der Lohnsteuerermäßigungsantrag einschließlich Versendung an das zuständige Finanzamt, die Berechnung des Erstattungs-, oder Nachzahlungsbetrages, Überprüfung der Steuerbescheide sowie – bei Abweichung von der Steuererklärung – die Einlegung von Einsprüchen gegen unrichtige Bescheide und erforderlichenfalls auch die Klage vor dem Finanzgericht.

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