1.1.  Was ist unter einem Lohnsteuerhilfeverein zu verstehen?

1.1. Was ist unter einem Lohnsteuerhilfeverein zu verstehen?

Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen. Ihre Befugnisse sind in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. Es dürfen ausschließlich Mitglieder des Vereins beraten werden. Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung.
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1.2. Warum gibt es Lohnsteuerhilfevereine?

1.2. Warum gibt es Lohnsteuerhilfevereine?

1964 hat der Gesetzgeber auf Betreiben der Gewerkschaften in § 13 des Steuerberatungsgesetzes die Institution der Lohnsteuerhilfevereine geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen.
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1.3. Welche Leistungen erbringt ein Lohnsteuerhilfeverein?

1.3. Welche Leistungen erbringt ein Lohnsteuerhilfeverein?

Mit dem häufig sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen abgegolten, das heißt die steuerliche Beratung des Mitgliedes, die Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung und/oder der Lohnsteuerermäßigungsantrag einschließlich Versendung an das zuständige Finanzamt, die Berechnung des Erstattungs-, oder Nachzahlungsbetrages und die Überprüfung der Steuerbescheide.
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1.4. Wer überwacht die Lohnsteuerhilfevereine?

1.4. Wer überwacht die Lohnsteuerhilfevereine?

Die Lohnsteuerhilfevereine werden durch die zuständige Aufsichtsbehörde anerkannt und überwacht. Sie prüft die persönliche und fachliche Eignung der Beratungsstellenleiter.
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1.5. Erbringt der Lohnsteuerhilfeverein qualifizierte Beratung?

1.5. Erbringt der Lohnsteuerhilfeverein qualifizierte Beratung?

Die Lohnsteuerhilfevereine achten auf die fachliche Weiterbildung ihrer Beratungsstellenleiter. Zahlreiche Lohnsteuerhilfevereine unterziehen ihre Beratungsstellenleiter einer jährlichen Prüfung sowie einer durch einen externen Prüfungsverband abgelegten Sonderschulung mit Prüfung. Die Steuerberaterprüfung ist allerdings nicht Voraussetzung.
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1.6. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Lohnsteuerhilfevereine

1.6. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Lohnsteuerhilfevereine

Bei der Ausübung ihrer Hilfeleistung sind Lohnsteuerhilfevereine wie auch Steuerberater an die strengen gesetzlichen Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes gebunden. Sie haben ihre Hilfe sachgemäß, gewissenhaft und verschwiegen auszuüben und weiterhin zur Absicherung der Vereinsmitglieder kraft Gesetzes eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
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1.7. Welches sind die Rechtsgrundlagen für Lohnsteuerhilfevereine?

1.7. Welches sind die Rechtsgrundlagen für Lohnsteuerhilfevereine?

In den folgenden Vorschriften ist die Anerkennung und die Tätigkeit von Lohnsteuerhilfevereinen geregelt: - das Steuerberatungsgesetz (StBerG) in der jeweils aktuellen Fassung. - die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV) in der jeweils aktuellen Fassung.
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1.8. Wie sind Lohnsteuerhilfeverein organisiert?

1.8. Wie sind Lohnsteuerhilfeverein organisiert?

Die Vertretung der Interessen der Lohnsteuerhilfevereine und der einkommensteuerlichen Belange der Arbeitnehmer wird durch die beiden Dachverbände, dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine und dem Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine wahr genommen.
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