
Pflichtveranlagung (Glossar)
Steuerpflichtige haben gemäss § 46 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung ("EStDV") eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr ("Veranlagungszeitraum") unter anderem dann abzugeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.664 EURO betragen hat und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten sind.
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