
Altverluste (Glossar)
Unter Altverlusten sind Verluste aus privaten Wertpapier- oder sonstigen Veräußerungsgeschäften zu verstehen, die aufgrund der bis zum 31.12.2008 geltenden Spekulationsfrist von 12 Monaten entstanden sind. Altverluste können bis zum Jahr 2013 mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden.
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