Kapitalmarkt: Ohrfeige für Banken und Anlagevermittler
Bankberater, die Anlageempfehlungen geben, müssen alle Provisionen offen legen, die sie im Zusammenhang mit der Anlageempfehlung erhalten. Dazu gehören sämtliche Rückvergütungen, sogenannte "Kickback-Zahlungen" oder Rückvergütungen anderer Art, wie beispielsweise Bestandsprovisionen. Werden nicht sämtliche Provisionen offengelegt, entstehen Schadensersatzansprüche.
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