
IgeL rechtssicher durchsetzen
Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten haben Ärzte die Möglichkeit, individuelle Gesundheitsleistungen ("IGeL") zu erbringen, die nach der Gebührenordnung für Ärzte ("GOÄ") vergütet werden. Häufig werden jedoch die notwendigen Formalitäten für die wirksame Vereinbarung bei der Erbringung von IGeL-Leistungen vernachlässigt.
Mehr Informationen







